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Rechtliche Angaben

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rahmenbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen der Mahoney IT Group Germany und ihren Geschäftskunden.

Stand: 19. April 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Mahoney IT Group Germany, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main (nachfolgend „Mahoney IT") und ihren Kunden.

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Mahoney IT ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von Mahoney IT sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder textformgebundene Auftragsbestätigung durch Mahoney IT oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Die konkrete Leistung, der Leistungsumfang und die Konditionen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien vereinbarten individuellen Angebot, Auftrag oder der gesonderten Leistungsbeschreibung (nachfolgend „Leistungsschein"). Bei Widerspruch zwischen diesen AGB und dem Leistungsschein geht der Leistungsschein vor.

§ 3 Leistungen

(1) Mahoney IT erbringt Leistungen im Bereich Cybersecurity, IT-Dienstleistungen sowie Bereitstellung der Plattform Mahoney Control. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Leistungsschein.

(2) Sofern im Leistungsschein nichts Abweichendes geregelt ist, schuldet Mahoney IT die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen (Dienstvertrag), nicht den Eintritt eines bestimmten Erfolgs. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbezogene Leistungen wie Detection, Response, Assessments und Audit-Vorbereitung.

(3) Mahoney IT ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einzusetzen. Mahoney IT haftet für das Verschulden ihrer Unterauftragnehmer wie für eigenes Verschulden.

(4) Soweit für die Leistungserbringung die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden oder seiner Kunden erforderlich ist, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Leistungsschein. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Für Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten gilt das Reverse-Charge-Verfahren nach Art. 196 MwStSystRL. Die Umsatzsteuer wird vom Kunden im Empfängerland berechnet und abgeführt.

(3) Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Leistungsschein nichts Abweichendes geregelt ist.

(4) Bei Zahlungsverzug ist Mahoney IT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt Mahoney IT die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Systeme und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten und die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten selbst verantwortlich, soweit nicht im Leistungsschein ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Der Kunde benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der zu allen die Leistungserbringung betreffenden Fragen verbindlich entscheiden kann.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich Leistungsfristen entsprechend. Mahoney IT ist berechtigt, den dadurch entstandenen Mehraufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen zu berechnen.

§ 6 Haftung

(1) Mahoney IT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Mahoney IT, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, und für Schäden aus der Verletzung einer ausdrücklich von Mahoney IT übernommenen Garantie oder einer arglistig verschwiegenen Mangels.

(2) Für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von Mahoney IT, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Mahoney IT ebenfalls unbeschränkt.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von Mahoney IT der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung von Mahoney IT für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist — außer in den Fällen der Absätze (1) und (2) — ausgeschlossen.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch oder zugunsten von Personen, deren Verschulden Mahoney IT nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere technische Daten, Geschäftsgeheimnisse, Sicherheitsinformationen, Konfigurationen, Preise und Personenangaben — geheim zu halten und nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu verwenden.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, (b) der empfangenden Partei bereits vor Mitteilung nachweislich bekannt waren, (c) von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung offengelegt werden, oder (d) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Leistungsschein.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Mahoney IT insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung in Verzug bleibt, wenn ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt wird, oder wenn der Kunde die Plattform oder Leistungen von Mahoney IT zu rechtswidrigen Zwecken nutzt oder zu nutzen versucht.

(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 9 Änderungen der AGB

(1) Mahoney IT behält sich vor, diese AGB anzupassen, soweit dies aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen, neuer Leistungsangebote oder aus technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich wird.

(2) Änderungen werden rechtzeitig über die Website bekannt gemacht.

(3) Für zum Zeitpunkt einer Änderung laufende Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten AGB fort, sofern die Parteien nicht ausdrücklich die Geltung der neuen Fassung vereinbaren.

§ 10 Vorrang des Rahmenvertrags (MSA)

(1) Schließt der Kunde mit Mahoney IT einen Rahmenvertrag („Master Services Agreement" oder „MSA") über konkrete Leistungen, so gehen die Bestimmungen des MSA einschließlich etwaiger gesondert abgeschlossener Anhänge, Zusatzvereinbarungen oder Leistungsbeschreibungen — insbesondere eines nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV/DPA) — diesen AGB im Falle eines Widerspruchs vor (§ 305b BGB).

(2) Diese AGB gelten weiterhin für die Nutzung der Website sowie für alle Leistungen, die nicht von einem MSA erfasst sind.

(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der unter einem MSA erbrachten Leistungen richtet sich nach dem zugehörigen Auftragsverarbeitungsvertrag. Die Datenschutzerklärung dieser Website beschreibt ausschließlich die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Website-Nutzung und stellt keine Datenschutzinformation für Leistungen unter einem MSA dar.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Mahoney IT ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Textformklausel.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Hinweis: Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an info@mahoney-it.com.

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